EU-Verpackungsverordnung (PPWR)

EU-Verpackungsverordnung (PPWR) gilt ab dem 12. August 2026

Der rechtliche Rahmen für Verpackungen ändert sich am 12. August 2026: Dann wird die Verordnung (EU) 2025/40 – die Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) – anwendbar. Sie ersetzt die Verpackungsrichtlinie, die über 30 Jahre lang in Kraft war.

Zeitgleich treten neue PFAS-Grenzwerte für Lebensmittelverpackungen in Kraft, und die Übergangsfrist für das Verbot von Bisphenol A (BPA) in Lebensmittelkontaktmaterialien ist im Juli abgelaufen.

Als Reaktion auf diese regulatorischen Änderungen hat Carccu® seine Produktdokumentation und Konformitätserklärungen aktualisiert, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.

Zu den Aktualisierungen gehören unter anderem:

  • PFAS- und Schwermetallgrenzwerte wurden gemäß Artikel 5 der PPWR entlang der gesamten Lieferkette überprüft.
  • Die Produkte enthalten kein BPA und keine anderen verbotenen Bisphenole – gemäß Verordnung (EU) 2024/3190.
  • Die Lebensmittelkontakt-Konformität wurde gemäß Verordnung (EG) Nr. 1935/2004, Verordnung (EU) Nr. 10/2011 der Kommission sowie der geltenden GMP-Verordnung (gute Herstellungspraxis) nachgewiesen.
  • Die Herkunft zertifizierter Frischfasern lässt sich durch die PEFC- und FSC-Chain-of-Custody-Zertifizierung belegen, unterstützt durch Qualitäts- und Umweltmanagementsysteme nach ISO 9001 und ISO 14001.

Bei Carccu® bleibt die Lebensmittelsicherheit die Grundlage unseres gesamten Handelns – auch dann, wenn sich Vorschriften weiterentwickeln und sich mehrere gesetzliche Anforderungen überschneiden. Jedes Produkt wird mit einer aktuellen, durch dokumentierte Nachweise gestützten Konformitätserklärung geliefert.

Ist Ihr Verpackungslieferant bereit für den 12. August? Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gerne weiter.